Hinweisgeberschutzgesetz
Personallösungen FBI GmbH
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der sog. EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.
Für die Meldung von Hinweisen nutzen Sie gerne unsere Email: HinSchG@fbi.eu oder rufen unseren externe Ombudsmann Herrn Mathias Hame unter Mobil: +49 (0) 160 /1600601 an.
Falls Sie gänzlich ohne Verbindung zu unserem Unternehmen einen Hinweis melden möchten, wenden Sie sich dann gerne an das Bundeskartellamt, welches laut dem Gesetzt dafür herzuhalten hat (siehe https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2023/03_07_2023_HinschG.html)